Vortrag von Prof. Grothe (Uni Wuppertal)
Ist unser Grundgesetz noch in einer guten Verfassung?
Zu diesem Thema kam der habilitierte Historiker Ewald Grothe, der in Gummersbach das Archiv des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit leitet, am 11.11.2024 von 10:35 Uhr bis 11:40 Uhr in die Aula des Leibniz-Gymnasiums und hielt einen Vortrag für die Q2, aber auch für andere interessierte Lehrerinnen und Lehrer und andere Politik-Kurse. Herr Grothe war von Herrn Franke eingeladen worden, um die Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes, aber auch um unsere Fragen zu eventuellen Regelreformen zu beantworten.
Zu Beginn erklärte Herr Grothe kurz die Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes, welches am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist und zuvor vom Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde. Wichtig hierbei ist auch, dass nicht nur Männer am Verfassen des Grundgesetzes beteiligt waren, sondern auch vier Frauen. Im Grundgesetz sind die grundsätzliche Organisation unseres demokratischen Staates und die Grundrechte der Bürger verankert. Nach den allgemeinen Informationen folgten dann die Auswirkungen des Grundgesetzes auf unsere heutige Gesellschaft, darunter unsere Grundrechte, das Staatsorganisationsrecht, die Parteien und auch das Bundesverfassungsgericht. Immer wieder betonte Herr Grothe die Bedeutung der Würde des Menschen, welche an erster Stelle steht.
Danach luden einige Statistiken zu spannenden Diskussionen innerhalb des Publikums ein. Angesichts der aktuellen politischen Situation in Deutschland wurde die Glaubwürdigkeit der Parteien oder die Frage, ob man seine Meinung überhaupt noch frei äußern kann, thematisiert. Dazu gab es verschiedene Meinungen. Eine wichtige Erkenntnis ist jedoch, dass man laut Artikel 5 des Grundgesetzes seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten kann. Dennoch sind Beleidigungen und üble Nachrede strafbar und stellen eine Grenze der Meinungsfreiheit dar. Das bedeutet, dass die Freiheit der Meinungsäußerung dort endet, wo die persönliche Freiheit anderer verletzt und die Würde geschädigt wird.
Zum Ende seines Vortrags erklärte Herr Grothe, dass Verfassungsänderungen durchaus in der Vergangenheit schon geschehen sind und auch heutzutage möglich sind. Verfassungsveränderungen sind aber nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit möglich (abgesehen von der Ewigkeitsklausel, Art. 79). Dies hat uns noch einmal gezeigt, dass die Verfassung nicht einfach reformiert werden kann. Zum Schluss präsentierte Her Grothe uns einige Stiftungen, die auch Stipendien für Schülerinnen und Schüler vergeben, die sich für Politik interessieren und engagiert sind.
Insgesamt können wir im Namen aller Zuhörerinnen und Zuhörer sagen, dass der Vortrag sehr aufschlussreich war und zur Diskussion anregte. Für uns Schülerinnen und Schüler ist es immer spannend, Expertenstimmen von außerhalb zu hören. Deshalb möchten wir uns herzlich bei Herrn Grothe für seine Mühe und seine Zeit bedanken, die er in seinen informativen und anschaulichen Vortrag investiert hat. Natürlich danken wir auch Herrn Franke, der die Veranstaltung organisiert hat und auf die Belange und Wünsche der Schülerinnen und Schüler eingeht. Wir hoffen, dass Herr Grothe auch für die folgenden Jahrgangsstufen einen Vortrag halten wird. Wer weiß, was sich mit der Zeit für neue spannende Diskussionen und Fragen ergeben werden.
Ein Beitrag von Maja Siebert und Ilias Larhemouchi (beide Q2)